Rechtliche Betreuung
Bei der gesetzlichen Betreuung geht es darum, persönliche oder vermögensbezogene Angelegenheiten von Menschen, die diese vorübergehend oder langfristig nicht mehr selbst organisieren können, zu regeln. Dies betrifft beispielsweise Menschen nach einem Unfall, Menschen mit geistiger Behinderung, psychischer Erkrankung oder Menschen, die an Demenz erkrankt sind.
Was umfasst eine Betreuung?
Nach dem Betreuungsgesetz vertritt der Betreuer die betreute Person gerichtlich und außergerichtlich. Das Betreuungsgericht legt bestimmte Aufgabenbereiche wie die Vermögens- und Gesundheitssorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht fest. Für den Betreuer ist wichtig, dass diese Aufgabengebiete klar definiert sind. Sie umfassen zum Beispiel
- persönliche Angelegenheiten wie die Organisation der häuslichen Versorgung alleinstehender alter Menschen, zum Beispiel durch die Suche nach einem geeigneten Heimplatz
- vermögensrechtliche Angelegenheiten wie die Beantragung von Sozialleistungen oder Schuldenregulierung
Die rein praktischen Hilfen wie Einkaufen, Kochen, Putzen und die Pflege der betreuten Person gehören nicht zu den Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers. Jedoch bespricht und organisiert er die erforderlichen Hilfen für die betreute Person.
Wie kommt es zu einer Betreuung?
Für die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ist das Betreuungsgericht (Amtsgericht) zuständig. Die Betroffenen können die Betreuung entweder selbst oder über Angehörige bzw. Menschen ihres Vertrauens beantragen.
Wer kann Betreuer werden?
Betreuer können beispielsweise ehrenamtlich engagierte Menschen, Berufsbetreuer oder Vereinsbetreuer beim SkF Mannheim sein. Dabei berücksichtigt das Gericht die Wünsche der zu betreuenden Person und die Seriosität des Betreuenden.
Eine wichtige Aufgabe von uns ist es, ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen, die wir in ihrer Arbeit qualifizieren, begleiten und unterstützen.
Wie arbeiten wir?
Wir
- geben so viel Unterstützung wie nötig
- akzeptieren andere Lebenswege und Einstellungen
- versuchen, die Kompetenzen des / der Betreuten zu wecken und zu erhalten
- beziehen andere Hilfsdienste mit ein
- begleiten, anstatt zu bevormunden.
Wir sind gerne für Sie da, wenn Sie Fragen zur Betreuung oder zum Betreuungsrecht haben.