Häufig gestellte Fragen
Sind im Notfall nicht automatisch meine Angehörigen bevollmächtigt, für mich zu entscheiden?
Viele Menschen glauben, dass im Falle einer Notsituation der Ehe- oder Lebenspartner, volljährige Kinder oder Verwandte eine gesetzliche Vertretungsvollmacht für all ihre Lebensbereiche haben. Für Volljährige können jedoch laut Gesetz nur andere Menschen entscheiden oder Erklärungen abgeben, wenn:
- sie Bevollmächtigte aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht (Vorsorgevollmacht) sind oder
- sie vom Gericht bestellte Betreuer sind
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung?
Bei der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung geht es darum, wer im Fall einer Notsituation (bei Geschäftsunfähigkeit oder auch bloßer Hilfsbedürftigkeit) die Abwicklung der finanziellen und persönlichen Angelegenheiten in welcher Weise vertreten soll. Bei der Patientenverfügung geht es um die Willenserklärung in Bezug auf die medizinische Behandlung.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann man selbst bestimmen, wer die persönlichen Angelegenheiten regeln soll. Damit setzt die Vorsorgevollmacht uneingeschränktes persönliches Vertrauen voraus. Die Erklärung wie auch der Widerruf der Vollmacht setzen die Geschäftsfähigkeit des "Vollmachtgebers" voraus. Die Vorsorgevollmacht ist ein privatrechtliches Verfahren.
Im Gegensatz dazu setzt die Betreuungsverfügung erst ein, wenn das Betreuungsgericht entsprechend der gesundheitlichen Situation des Verfügenden dies für erforderlich hält. Der Betroffene legt vorher fest, wer ihn betreuen soll (rechtlicher Betreuer), falls eine Betreuung eingerichtet wird. Das Betreuungsgericht hat diesem Wunsch zu entsprechen, wenn er nicht dem Wohl des Betroffenen widerspricht. Die Einrichtung einer Betreuung ist ein gerichtliches Verfahren.
Zur Patientenverfügung kann der SkF aufgrund der vielfältigen medizinischen Fragen, die sich hier stellen, keine Beratung anbieten. Bitte wenden Sie sich hierfür an den Gesundheitstreffpunkt Mannheim.
Was wird in der Vorsorgevollmacht geregelt?
Die Vollmacht sollte schriftlich in Form eines zivilrechtlichen Vertrages erfolgen, um Dritten gegenüber einen Nachweis zu haben. Darin können Regelungen zu folgenden Bereichen getroffen werden:
- Gesundheitssorge
- Pflegebedürftigkeit
- Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
- Vermögensverwaltung und Rechtsgeschäfte bei Vermögensangelegenheiten
- Post- und Fernmeldeverkehr
- Behördenkontakt
- Regelungen im Todesfall
Wann tritt die Vollmacht in Kraft?
Mit der Erstellung einer Vollmacht ist gewährleistet, dass im Notfall der Bevollmächtigte die Angelegenheiten des Betroffenen sofort regeln kann - ohne große Bürokratie.
Wann eine Vollmacht in Kraft tritt, ist vom Willen des Vollmachtgebers abhängig. Sie kann sofort erfolgen oder aber auch erst bei einer durch den Arzt bestätigten Geschäftsunfähigkeit. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.
Kostet das etwas?
Der Abschluss einer Vollmacht ist kostenlos. Wir empfehlen, sie in schriftlicher Form an einem leicht zugänglichen Ort aufzubewahren. Man kann die Vollmacht beim zentralen Vorsorgevollmachtregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen, um sie jederzeit nachweisen zu können. Für bestimmte Angelegenheiten wie Grundstücks- und Unternehmensgeschäfte sowie Darlehensaufnahme ist die öffentliche Beglaubigung nötig, eine notarielle Beurkundung ist möglich und wird bei Zweifel an der GF empfohlen.
Für Bankgeschäfte ist das Hinterlegen einer Bankvollmacht ausreichend.
Was regelt eine Betreuungsverfügung?
Bei der Betreuungsverfügung handelt es sich um eine Willensäußerung für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit. Sie sollte, um Streitigkeiten zu vermeiden, bei Geschäftstüchtigkeit des Betroffenen erklärt werden.
Hierbei geht es unter anderem um die Klärung
- der Person des Betreuers und der Ausübung seiner Aufgaben
- des Ortes der Pflege
- der Art der Versorgung
Wie sollte die Betreuungsverfügung verfasst sein?
Eine bestimmte Form ist für die Betreuungsverfügung zurzeit noch nicht vorgeschrieben. Sie sollte jedoch schriftlich verfasst und mit Ort, Datum und eigener Unterschrift versehen sein. Die Aufbewahrung ist analog der Vorsorgevollmacht zu handhaben (s.o.).
Wann kann eine in der Betreuungsverfügung benannte Person handeln?
Die Betreuungsverfügung berechtigt die benannte Person nicht automatisch, als rechtlicher Betreuer zu handeln. Erst die Bestellung durch das Betreuungsgericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens macht die Betreuung möglich.