Gesetzliche Betreuung durch den anerkannten Betreuungsverein des Sozialdiensts katholischer Frauen (SkF) Mannheim e.V.
Der Sozialdienst katholischer Frauen Mannheim e.V. ist Träger eines anerkannten Betreuungsvereins. Das Führen von Betreuungen gehört schon seit der Einführung des Betreuungsgesetzes 1992 zu den Aufgaben des SkF Mannheim.
Eine wichtige Aufgabe von uns ist es, ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen, die wir in ihrer Arbeit qualifizieren, begleiten und unterstützen. Unsere Arbeitsweise lässt sich folgendermaßen beschreiben:
Wir
- geben so viel Unterstützung wie nötig
- akzeptieren andere Lebenswege und Einstellungen
- versuchen, die Kompetenzen des / der Betreuten zu wecken und zu erhalten
- beziehen andere Hilfsdienste mit ein
- begleiten, anstatt zu bevormunden
Gesetzliche Betreuung - Was ist das?
Bei der gesetzlichen Betreuung geht es darum, persönliche oder vermögensbezogene Angelegenheiten von Menschen, die diese vorübergehend oder langfristig nicht mehr selbst organisieren können, zu regeln. Dies betrifft z.B. Menschen nach einem Unfall, Menschen mit geistiger Behinderung, psychischer Erkrankung oder Menschen, die an Demenz erkrankt sind.
Was umfasst eine Betreuung?
oder die Suche nach einem geeigneten Heimplatz?
Nach dem Betreuungsgesetz vertritt der Betreuer die betreute Person gerichtlich und außergerichtlich. Das Vormundschaftsgericht legt bestimmte Aufgabenbereiche wie z.B. die Vermögens- und Gesundheitssorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht fest. Für den Betreuer ist wichtig, dass diese Aufgabengebiete klar definiert sind. Sie umfassen z.B.:
- persönliche Angelegenheiten wie die Organisation der häuslichen Versorgung alleinstehender alter Menschen, z. B. durch die Suche nach einem geeigneten Heimplatz
- vermögensrechtliche Angelegenheiten wie die Beantragung von Sozialleistungen oder der Schuldenregulierung
Die rein praktischen Hilfen wie Einkaufen, Kochen, Putzen und die Pflege der betreuten Person gehören nicht zu den Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers. Jedoch bespricht und organisiert er die Möglichkeiten der erforderlichen Hilfen für die zu betreuende Person.
Wie kommt es zu einer Betreuung?
Für die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ist das Vormundschaftsgericht (Amtsgericht) zuständig. Die Betroffenen können die Betreuung entweder selbst oder über Angehörige bzw. Menschen ihres Vertrauens beantragen.
Wer kann Betreuer werden?
Betreuer können z.B. ehrenamtlich engagierte Menschen, Berufsbetreuer oder Vereinsbetreuer beim SkF Mannheim sein. Dabei berücksichtigt das Gericht die Wünsche der zu betreuenden Person und die Seriosität des Betreuenden.
Wir sind gerne für Sie da, wenn Sie Fragen zur Betreuung oder zum Betreuungsrecht haben.
